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Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Kreditversicherungssparte

Drohen Deckungsverluste? Sind Forderungen noch abgesichert? Schadenfälle exkludiert? Und was bedeuten weitere Sanktionen? Die ersten, drängendsten Fragen der Mandanten rund um die Deckung Ihrer Exportforderungen in die Ukraine und Russland sammeln wir hier und geben erste Antworten.

Angesichts der seit Wochen dramatischen und sich fast schon stündlich zuspitzenden Entwicklung in der Ukraine und der daraus resultierenden Situation eines Krieges in Europa, stellen sich viele Unternehmen die Frage, wie (und ob überhaupt) ihre Forderungen bei einem Ausfall im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen oder politischen Risiko abgesichert sind. 

Um es vorweg zu nehmen es gibt darauf keine einheitliche Antwort, sondern hier muss das Bedingungswerk Ihrer Versicherungspolice betrachtet werden, mit Blick auf folgende Punkte:
 

Allgemeine Haftungsausschlüsse

Zunächst greifen die allgemeinen Haftungsausschlüsse und es ist festzuhalten, dass Forderungsausfälle aufgrund von kriegerischen Ereignissen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sehr wohl führt jedoch eine kriegerische Konstellation und dadurch begründete Forderungsausfälle zu einem allgemeinen Haftungsausschluss, sofern dies aufgrund eines Krieges zwischen einem oder mehreren der fünf Großmächte (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) eintritt. Diese Konstellation ist glücklicherweise hier derzeit zu vernachlässigen und dies wird hoffentlich auch so bleiben.

 

Politisches Risiko

Die Absicherung des politischen Risikos gilt, sofern im Vertrag vereinbart, grundsätzlich nur für Ausfälle außerhalb des Landes des Versicherungsnehmers und zielt in der Warenkreditversicherung auf mehrere Aspekte ab, die sich im Wesentlichen auf zwei Punkte beziehen:

  1. Die Absicherung eines Staatsbankrotts (Sovereign Risk), bei dem der Versicherungsnehmer Forderungen gegenüber staatlichen Behörden wie z. B. Ministerien oder ähnlichen hat.
  2. Die Störung des Zahlungsverkehrs aus dem Land des Kunden in das Land des Versicherungsnehmers aufgrund von Devisenproblemen oder staatlicher Anordnung.

Aufgrund des Ausschlusses Russlands vom SWIFT Verfahren und der Aussage seitens Russlands Präsident, dass keine Devisen mehr Russland verlassen sollen, ist insbesondere auf den zweiten Punkt das Augenmerk zu richten. 

Neben den Bedingungen des individuellen Vertrags gilt es hier, auch die Länderlisten und deren Bedingungen zu berücksichtigen.
 

Nichtzahlungstatbestand (Protracted Default)

Der Nichtzahlungstatbestand (und auch die Insolvenz) als Eintritt des Schadenfalls stehen erst einmal für sich alleine, müssen aber im Kontext mit den weiteren Regelungen des Versicherungsvertrages und der Versicherungsbedingungen gesehen werden mit der Fragestellung, was der kausale Auslöser des Versicherungsfalles ist und ob dieser dann gemäß der Police versichert wäre. 

Kommt es also zu einer Nichtzahlung Ihres Kunden aufgrund von einer staatlichen Anordnung, dann muss geprüft werden, ob dieser Tatbestand im Rahmen des politischen Risikos inkludiert ist oder nicht explizit exkludiert wurde und zusätzlich nicht durch einen allgemeinen Haftungsausschluss ausgeschlossen ist. 
 

Sanktionsklauseln

Seit mehreren Jahren haben die Versicherer sogenannte Sanktionsklauseln in die Verträge aufgenommen, die besagen, dass Forderungsausfälle nur entschädigt werden, sofern mit der Warenlieferung oder Dienstleistung nicht gegen Sanktionen verstoßen wird. Hierbei müssen verschiedene Ebenen beachten werden wie z. B. Länder-, Personen- oder Waren-/Dienstleistungssanktionen, was in der Verantwortung des Versicherungsnehmers liegt. 

Sollte im Rahmen einer Schadenprüfung festgestellt werden, dass man mit dem unterlegten Geschäft gegen solche Sanktionen verstoßen hat, darf der Versicherer keine Entschädigung leisten. Dies kann bei neuen Sanktionen dazu führen, dass bereits versicherte Forderungen nicht mehr entschädigt werden dürfen. Im Rahmen der aktuellen Entwicklung bezüglich der internationalen Sanktionen gegen Russland sollte dies geprüft werden. 

Hierbei würden die Entschädigungsansprüche in der Regel bestehen bleiben, bis die entsprechenden Sanktionen aufgehoben werden. 
 

Wie geht es weiter?

In der aktuellen Phase sammeln wir die relevanten Informationen zu Ukraine und Russland und stehen im engen Austausch mit den Versicherern, die momentan keine neuen Deckungen für beide Länder akzeptieren und intern die Situation analysieren. 

Wir werden in Absprache mit unseren Kunden und den Versicherern die Auswirkungen und Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen partnerschaftlich erörtern.
 

Weitergehende Fragen?

Gerne steht Ihnen das Team der Ecclesia Credit bei der Beantwortung von konkreten Fragen in Bezug zu Ihrem Versicherungsvertrag zur Verfügung. Sprechen Sie uns direkt an. 
 

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